Für die, die alles schafft: Ihre Arbeitskraft.

Etwa 25 % aller Erwerbstätigen müssen ihren Beruf vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben.

Und was dann? Wie finanziert man das alles?

Von den Wohnkosten über das Auto bis hin zum Urlaub. Von der Ausbildung der Kinder über die liebsten Hobbys bis hin zum Vermögensaufbau. Wenn Sie keinen reichen Onkel in Amerika haben, in diesem Leben noch nicht im Lotto gewonnen haben und aktuell nicht planen, eine Bank zu überfallen, bleibt eigentlich nur noch eines übrig, um Ihren Lebensstandard zu erhalten und wenn möglich zu steigern: arbeiten.

Haben Sie einen Beruf, zu dem Sie sich berufen fühlen?

Dann sind Sie in der glücklichen Lage, Ihr Schicksal in die eigene Hand nehmen zu können. Ihr Job macht Ihnen Freude, Sie verdienen mit Ihrer Arbeit Geld und können damit gut für sich und Ihre Familie sorgen. Was aber, wenn Ihre Einnahmequelle auf einmal aufhört zu sprudeln? Ob längere Krankheit oder ein Unfall mit schwerwiegenden Folgen: Die staatliche Hilfe, die Sie erwarten können, entspricht ungefähr dem Hartz IV Niveau.

Wer möchte wirklich zwei Drittel seines Lebensstandards aufgeben?

Wenn jemand 1.700 Euro netto im Monat verdient und berufsunfähig wird, bekommt er – ohne BU – eine Erwerbsminderungsrente von 460 Euro. Das ist weniger als ein Drittel von dem, was man vorher an Einnahmen hatte. Nicht besonders erfreuliche Aussichten, wenn man aufgrund der Krankheit oder des Unfalls ohnehin schon in einer misslichen Lage ist.

Mut zur Lücke? Nicht, wenn es eine Versorgungslücke ist.

Das betrifft nicht nur Stuntmen, Seiltänzer und Löwendompteure. Auch "Schreibtischhengste" haben ein relativ hohes Risiko, in irgendeiner Lebensphase ihren Job nicht mehr durchführen zu können. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, gefolgt von Beschwerden des Bewegungsapparates.

lesitas Tipp:

In vielen Fällen macht es Sinn, in der BU den "Verzicht auf die abstrakte Verweisbarkeit" einzubauen. Das bedeutet, dass man Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann. Beispiel: Ein Bäcker bekommt eine Mehlallergie und kann nicht mehr in der Backstube arbeiten. Bevor er dann überhaupt Erwerbsminderungsrente erhält, kann der Staat sagen: Wenn du nicht mehr als Bäcker arbeiten kannst, dann arbeite halt als Verkäufer. Eine gute BU sollte diesen Fall der "Berufsvorschreibung" ausschließen.

Welche BU ist die richtige für Sie?

Lassen Sie sich individuell beraten.

Tel.: 0451 / 40 70 98 - 40

Von Montag bis Freitag, 08.00 bis 18.00 Uhr